Die Verordnung wurde aufgehoben! Weitere Infos finden Sie bei den Dokumenten.
Aufgrund eines Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) tritt folgende Allgemeinverfügung ab sofort in Kraft:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV); Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone im Landkreis Altötting.
Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen, darin ist auch die Karte mit den festgelegten Schutz- und Überwachungszonen enthalten. Diese können Sie auch durch den bereitgestellten Link erreichen. (Hierin werden auch die von den Landkreisen Mühldorf und Traunstein betroffenen Gebiete angezeigt.)
Weitere Informationen finden Sie hier:
LGL: Allgemeine Empfehlungen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Geflügelpest (Biosicherheit etc.)
- Allgemeinverfügung - Aufhebung wg. Geflügelpest, 27.11.2024.pdf
- Allgemeinverfügung Geflügelpest.pdf
- Der Weg zur genehmigten Geflügelhaltung (StMELF u. StMUV 2019).pdf
- Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung (LGL 2023).pdf
- Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen (FLI 2016).pdf
- Bestandsregister Geflügel MUSTER