Abkochanordnung für die Haushalte, die ihr Trinkwasser von den Zentralen Wasserversorgungen der Gemeinden Burgkirchen und Kastl beziehen, wird aufgehoben

12. Dezember 2024: Die Abkochanordnung vom 09.12.2024 für die Haushalte, die ihr Trinkwasser von den Zentralen Wasserversorgern der Gemeinden Burgkirchen und Kastl beziehen, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Trinkwasserrecht

Wasserglas mit Eiswürfeln

Das Gesundheitsamt Altötting kommt nach Auswertung aller zwischenzeitlich vorliegender Daten zu dem Ergebnis, dass eine Kontamination der untersuchten Trinkwasserproben die Ursache für die Keimnachweise war, die die Abkochanordnung vom 09.12.2024 erforderlich machten. Das vom Wasserversorger Burgkirchen mit den Trinkwasseruntersuchungen beauftragte Labor konnte zudem im Nachgang mittels massenspektrometischer Untersuchung nachweisen, dass es sich bei den in den Proben vom 04.12.2024 nachgewiesenen Bakterien nicht wie im ursprünglichen Befundbericht mitgeteilt um Intestinale Enterokokken, sondern um einen Umweltkeim (Aerococcus viridans) handelt.

Die Kontrollproben vom 10.12.2024 waren nicht zu beanstanden.