Bewegungsförderung für Kinder in Bayern (Schwimmförderung); Informationen
Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Bewegungsförderung von Kindern in Bayern Programme zur Schwimmförderung sowie Vereinsjahresmitgliedschaft
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.
Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Durch die nochmalige Einbeziehung der Erstklässlerinnen und Erstklässler im neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr sollen auch die Kinder erreicht werden, die wegen Nichtdurchführung des Programms im letzten Jahr bislang keinen Gutschein erhalten haben. Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ zudem ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.
Der Gutschein kann (nur im Original) bei allen teilnehmenden Kursanbietern eingelöst werden. Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs abgegeben werden. Die Kursgebühr wird dann um den Gutscheinbetrag ermäßigt. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
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