Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme

Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht, wenn die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung von rechtlichen Interessen erforderlich ist. Aktenteile, an deren Einsicht kein rechtliches Interesse besteht, sind nicht von der Akteneinsicht umfasst.Ein rechtliches Interesse liegt beim Bauherrn regelmäßig vor. Auch Nachbarn haben regelmäßig einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser entfällt allerdings dann, wenn ein Nachbar seine Zustimmung zu einem Bauvorhaben erteilt hat.

Nach Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens besteht kein Anspruch mehr auf Akteneinsicht. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, Delegationsgemeinde) kann bei berechtigtem Interesse aber Akteneinsicht gewähren. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen bei einem potentiellen Käufer eines Grundstücks, der sich über die Baugenehmigungssituation informieren will.

Die Akteneinsicht muss bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, Delegationsgemeinde) beantragt werden. Formerfordernisse bestehen nicht. Im Antrag müssen Sie angeben, worin Ihr berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht besteht. Das berechtigte Interesse ist nicht anzugeben, wenn dieses offensichtlich vorliegt, beispielsweise beim Eigentümer des Grundstücks.Einsicht in die Akte im Bauordnungsamt erhalten Sie dann gegen Vorlage des Personalausweises und eines Eigentumsnachweises sowie gegebenenfalls einer Vollmacht des Eigentümers. Sie erfolgt bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, Delegationsgemeinde) und dort normalerweise in den Amtsräumen der Behörde. Möglich ist aber auch das Übersenden einer Kopie der Bauakte

Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind.In diese Bauakte können Beteiligte des bauaufsichtlichen Verfahrens Einsicht nehmen. Dies sind insbesondere die Bauherren. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Nachbargrundstücken können Beteiligte sein. Die Einsicht umfasst insbesondere erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude. Sie kann auch von Bevollmächtigten wahrgenommen werden.

Die Akteneinsicht erfolgt entweder in den Räumen der Behörde oder durch Übersendung einer Kopie.

  • Personalausweis
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid)
  • ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers
  • ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft

Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben und betragen für die Einsicht 1 Euro je Akte, mindestens aber 10 Euro.Für Ablichtungen fallen zusätzliche Gebühren an.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Carolin Bierschneider
+49 8671 502403 +49 8671 502 71 403 4.03
Carolin Bierschneider
Zimmer: 4.03
Telefon: +49 8671 502403
Fax: +49 8671 502 71 403
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Helmut Franzke
+49 8671 502416 +49 8671 502 71 416 4.03
Helmut Franzke
Zimmer: 4.03
Telefon: +49 8671 502416
Fax: +49 8671 502 71 416
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Julia Kugler
+49 8671 502419 +49 8671 502 71 419 4.05
Julia Kugler
Zimmer: 4.05
Telefon: +49 8671 502419
Fax: +49 8671 502 71 419
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Christian Rasp
+49 8671 502402 +49 8671 502 71 402 4.02
Christian Rasp
Zimmer: 4.02
Telefon: +49 8671 502402
Fax: +49 8671 502 71 402
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Carolin Schatz
+49 8671 502423 +49 8671 502 71 423 4.02
Carolin Schatz
Zimmer: 4.02
Telefon: +49 8671 502423
Fax: +49 8671 502 71 423
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503   Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr