Ausländerwesen; Aufenthaltsanzeige

Daueraufenthaltsbescheinigung:

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder die Staatsangehörigkeit einer der EWR-Staaten Island, Liechtenstein oder Norwegen.
  • fünfjähriger ständiger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (in den in § 4a Abs. 2 FreizügigkeitsG/EU geregelten Fällen ggf. schon vorher)

Aufenthaltskarte:

  • drittstaatsangehöriger Familienangehöriger (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 21. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Familienangehörige) eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers
  • Begleitung dieses EU-Bürgers bzw. Nachzug zu diesem

Daueraufenthaltskarte:

  • drittstaatsangehöriger Familienangehöriger (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 21. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Familienangehörige) eines daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürgers
  • mit dem daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürger fünfjähriger ständiger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Hinweis: Je nach den Umständen des Einzelfalls sind evtl. weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Ausländerbehörde nach.

EU-Bürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt in Deutschland keines Aufenthaltstitels. Staatsangehörige der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU) Unionsbürgern gleichgestellt, ohne jedoch den Status eines Unionsbürgers bzw. eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers zu erlangen.

EU-Bürger, die sich durch einen gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen, genießen Freizügigkeit und damit auch das Recht für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung, als niedergelassene selbständig Erwerbstätige, als Erbringer und Empfänger von Dienstleistungen sowie als Daueraufenthaltsberechtigte. Nichterwerbstätige EU-Bürger sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.

Die Ausstellung einer Bescheinigung über das Freizügigkeitsrecht ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

EU-Bürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Freizügigkeitsvoraussetzungen das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht), vgl. § 4a FreizügigkeitsG/EU. Ihnen wird auf Antrag von der Ausländerbehörde ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigt.

Familienangehörige (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 21. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Familienmitglieder) eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers sind ebenfalls freizügigkeitsberechtigt, wenn sie diesen begleiten oder ihm nachziehen. Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige, die nicht EU-Bürger sind (sog. Drittstaatsangehörige), benötigen jedoch grundsätzlich ein Einreisevisum (vgl. hierzu "Verwandte Themen" - "Nationales Visum"). Ihnen stellt die Ausländerbehörde nach der Einreise von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern aus, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich. Drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-Bürgern sind daueraufenthaltsberechtigt, wenn dieser daueraufenthaltsberechtigt ist und sie sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig mit ihm in Deutschland aufgehalten haben. Ihnen wird von der Ausländerbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

Hinweis: Eine Abwesenheit aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund von mehr als zwei aufeinander folgenden Jahren führt zum Verlust des Daueraufenthaltsrechts.

Für weitere Informationen zum Thema Daueraufenthaltsrecht und Bescheinigungen über das Daueraufenthaltsrecht sowie Aufenthaltskarten und Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen (beispielsweise im Falle der Scheidung vom freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger oder dessen Wegzug oder Tod) wenden Sie sich bitte im Einzelfall an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
    • für Aufenthaltskarte:
    • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde/Geburtsurkunde für jedes Kind - falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk
    • bei fremdsprachigen Urkunden: beglaubigte deutsche Übersetzung. Nur bei internationalen, mehrsprachigen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig.
    • evtl. Meldebestätigung des EU-Bürgers, den die Familienangehörigen begleiten oder dem sie nachziehen
  • Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro
  • Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro
  • Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Simone Auer
+49 8671 502564 +49 8671 502 71 564 EG07
Simone Auer
Zimmer: EG07
Telefon: +49 8671 502564
Fax: +49 8671 502 71 564
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Tobias Bayerl
+49 8671 502510 +49 8671 502 71 510 EG10
Tobias Bayerl
Zimmer: EG10
Telefon: +49 8671 502510
Fax: +49 8671 502 71 510
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Asla Ehrenschwendtner
+49 8671 502507 +49 8671 502 71 507 EG07
Asla Ehrenschwendtner
Zimmer: EG07
Telefon: +49 8671 502507
Fax: +49 8671 502 71 507
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Sabine Gojczyk
+49 8671 502508 +49 8671 502 71 508 EG08
Sabine Gojczyk
Zimmer: EG08
Telefon: +49 8671 502508
Fax: +49 8671 502 71 508
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Dieter Kern
+49 8671 502506 +49 8671 502 71 506 EG06
Dieter Kern
Zimmer: EG06
Telefon: +49 8671 502506
Fax: +49 8671 502 71 506
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Ariane Koschabek
+49 8671 502503 +49 8671 502 71 503 EG03
Ariane Koschabek
Zimmer: EG03
Telefon: +49 8671 502503
Fax: +49 8671 502 71 503
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Anna Lang
+49 8671 502505 +49 8671 502 71 505 EG05
Anna Lang
Zimmer: EG05
Telefon: +49 8671 502505
Fax: +49 8671 502 71 505
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Sonja Mühlbauer
+49 8671 502568 +49 8671 502 71 568 EG09
Sonja Mühlbauer
Zimmer: EG09
Telefon: +49 8671 502568
Fax: +49 8671 502 71 568
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Simone Müller
+49 8671 502548 +49 8671 502 71 548 EG03
Simone Müller
Zimmer: EG03
Telefon: +49 8671 502548
Fax: +49 8671 502 71 548
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Marion Neulinger
+49 8671 502567 +49 8671 502 71 567 EG08
Marion Neulinger
Zimmer: EG08
Telefon: +49 8671 502567
Fax: +49 8671 502 71 567
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Luca Wohlrab
+49 8671 502509 +49 8671 502 71 509 EG09
Luca Wohlrab
Zimmer: EG09
Telefon: +49 8671 502509
Fax: +49 8671 502 71 509
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503   Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr