Kleinkläranlagen; Fäkalschlammentsorgung

In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.

Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt.

Ansprechpartner

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Christine Ott
+49 8671 502744 +49 8671 502 71 744 S202
Christine Ott
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Bahnhofstraße 13
84503 Altötting
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Außenstelle Umweltamt

AdresseAußenstelle Umweltamt
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