Jugendschutz; Informationen zum erzieherischen Jugendschutz für Kinder und Jugendliche

Sozialpädagogischer Jugendschutz

Das AfJuF (Amt für Jugend und Familie) macht jungen Menschen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, um sie zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Auch Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sollen Angebote gemacht werden, damit sie besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Inobhutnahmen

Zum Schutz eines Kindes (oder Jugendlichen) kann das AfJuF es bzw. ihn in Obhut nehmen - notfalls auch gegen den Willen der Eltern. Es schaltet dann unverzüglich das Familiengericht ein.

Babyklappe

Die Babyklappe befindet sich im Kreiskrankenhaus Altötting neben der Nothilfe. Durch die Benutzung der Babyklappe werden die Mitarbeiter des Krankenhauses alarmiert. Diese nehmen dann das Baby an sich und bringen es in kürzester Zeit auf die Säuglingsstation.

Danach wird das Kind, für die Umwelt ebenfalls anonym, in einer Pflegefamilie als "Besuch" untergebracht.

Innerhalb dieser acht Wochen können die Mütter ihre Entscheidungen nach einmal überdenken und sich gegebenenfalls beim Jugendamt melden.

Geschieht das nicht, gibt das Jugendamt das Baby nach diesen acht Wochen in eine liebevolle Adoptionsfamilie.

Babyklappe - Kreiskrankenhaus Altötting (c) Landratsamt Altötting
Babyklappe - Kreiskrankenhaus Altötting (c) Landratsamt Altötting

Ansprechpartner

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Vorzimmer Jugendamt
08671 502-120 08671 502-470 2.34
Vorzimmer Jugendamt
Zimmer: 2.34
Telefon: 08671 502-120
Fax: 08671 502-470
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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