Waffen- und Sprengstoffrecht

Neuerungen im Waffenrecht

Angesichts der Terroranschläge von Paris im Jahr 2015 wurde die EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Die Vorgaben der Richtline sind von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in ihrem jeweiligen nationalen Waffenrecht umzusetzen. Darüber hinaus soll das nationale Waffenrecht weiterentwickelt werden. Der Großteil der Neuregelungen tritt zum 01.09.2020 in Kraft, einige Neuerungen sind bereits zum 20.02.2020 in Kraft getreten. Die häufigsten Fragen und Antworten sowie einen Überblick zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) finden Sie hier: Merkblatt Fragen und Antworten zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz

Aktuelles im Waffenrecht:

  1. Die Besitzwechselanzeigen sollten aufgrund des reduzierten Parteiverkehrs in Coronazeiten, evtl. mit der Waffenbesitzkarte, per Post an das Landratsamt Altötting übersandt, in den Landratsamtsbriefkasten eingeworfen oder an der Information des Landratsamtes Altötting abgegeben werden.
  2. Anträge können in gleicher Form beim Landratsamt Altötting eingereicht werden.
  3. Wie Sie den Medien entnehmen können, sind die zuständigen Sachbearbeiter für Anfragen natürlich weiterhin erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der erhöhten telefonischen Anfragen, nicht sofort jemand erreichbar ist.

Ansprechpartner

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Bernhard Thöni
+49 8671 502254 +49 8671 502 71 254 2.31
Bernhard Thöni
Zimmer: 2.31
Telefon: +49 8671 502254
Fax: +49 8671 502 71 254
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Sachgebietsleiter: Waffen- und Sprengstoffrecht
Karin Hasenberger
+49 8671 502228 +49 8671 502 71 228 2.28
Karin Hasenberger
Zimmer: 2.28
Telefon: +49 8671 502228
Fax: +49 8671 502 71 228
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Bahnhofstraße 38
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Susanne Saller-Schneider
+49 8671 502251 +49 8671 502 71 251 2.29
Susanne Saller-Schneider
Zimmer: 2.29
Telefon: +49 8671 502251
Fax: +49 8671 502 71 251
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Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
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