Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Aufenthaltsgenehmigung (ggf.) für Ausländer
- Handelsregisternummerfür juristische Personen
- Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährigefür juristische Personen
- Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Ansprechpartner
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Petra
Watzinger
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+49 8671 502233 | +49 8671 502 71 233 | 2.33 | Petra.Watzinger@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Ansprechpartnerin:
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
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Birgit
Voigt
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+49 8671 502232 | +49 8671 502 71 232 | 2.32 | Birgit.Voigt@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Mitarbeiterin:
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
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