Landwirtschaft Grundstücksverkehrsgesetz; Information

Wenn landwirtschaftliche Flächen oder Gebäude auf einen anderen Käufer übergehen, werden die notariellen Urkunden im Landratsamt geprüft und nach bestandener Prüfung erhält der oder die neue/n Eigentümer/in eine Urkunde bzw. Bescheid über den genehmigten Übergang.

Zu den zu prüfenden Rechtsgeschäften fallen folgende Fälle:

  • Kaufvertrag
  • Schenkung
  • Übergabe
  • Tauschgeschäft
  • Erbauseinandersetzung
  • Sonstiges

Außenstelle Umweltamt

AdresseAußenstelle Umweltamt
Bahnhofstraße 13
84503   Altötting
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr