Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl muss zuerst bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden.
Das Kennzeichen wird dann zur Fahndung ausgeschrieben, für 10 Jahre gesperrt und Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige.
Das Fahrzeug muss dann so bald wie möglich neue, geänderte Kennzeichen erhalten.
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
Bekommt man die neuen Nummernschilder gleich vor Ort?
- Wenn wir Ihren Antrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Antrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- das zweite Kennzeichenschild (wenn nicht abhanden gekommen)
- Anzeige (ausgestellt von einer deutschen Polizeidienststelle)
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Landratsamt Altötting
- Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten, Kreisentwicklung, Öffentliche Sicherheit und Verkehrswesen
- Sachgebiet 16 - Verkehrswesen (Zulassung, Führerschein, Baustellen und Verkehr)
- KFZ-Zulassungsbehörde
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