Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Ob Sie für Ihr Reiseland einen Internationalen Führerschein benötigen, können Sie i. d. R. im Reisebüro erfragen. Entsprechende Informationen finden Sie auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist nur auf Grundlage eines gültigen EU-Scheckkartenführerscheins (Modelle ab 01.01.1999) möglich. Wenn Sie im Besitz sind eines alten Papierführerscheins (vor 1999) sind, müssen Sie vor der Ausstellung eines Internationalen Führerscheins die Umstellung in einen EU-Kartenführerschein beantragen (den Umstellungsantrag finden Sie unter Formulare).
Sie können die Ausstellung bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben.
Die Ausstellung des internationalen Führerscheins kann in der Regel am selben Tag der Antragstellung vor Ort in der Führerscheinstelle erfolgen. Für die Ausstellung des internationalen Führerscheins fallen Gebühren i. H. v. 16 € an.
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
- Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.
- Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- Biometrisches, aktuelles (Papier-)Passfoto
- Einen internationalen Führerschein können Sie nur beantragen, wenn Sie einen gültigen EU-Scheckkartenführerschein besitzen.
- Personalausweis bzw. Pass im Original
Bitte Beachten: Umstellung einer Fahrerlaubnis in aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Internationales Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926
- Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502543 | +49 8671 502 71 543 | DE.03 | karin.lippl@lra-aoe.de | |
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
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+49 8671 502525 | +49 8671 502 71 525 | DE.02 | Philipp.Schneider@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502544 | +49 8671 502 71 544 | DE.11 | Erik.Streck@LRA-aoe.de | |
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Sachbearbeiter:
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+49 8671 502578 | +49 8671 502 71 578 | DE.10 | lena.suebyeci@lra-aoe.de | |
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Sachbearbeiterin:
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+498671 502546 | +498671 50271 546 | DE.11 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502562 | +49 8671 502 71 562 | DE.06 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | |
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Fahrerlaubnisbehörde
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