Apothekenrecht
Das Landratsamt ist zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken im Landkreis.
Darunter fallen z.B.:
- Erlaubnisse zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke
- Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Heimträgern
In fachlichen Belangen bedient sich das Landratsamt dabei des von der Regierung von Oberbayern bestellten ehrenamtlichen Pharmazierates.
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Altötting Außenstelle - Pater-Joseph-Anton-Str. 14 - Gesundheits- und Veterinärwesen
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr