Ambulante Pflegedienste; An- und Abmeldung
Wenn Sie gegen Entgelt vorbehaltende Tätigkeiten im Sinne von § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) erbringen oder anbieten, müssen Sie dies unverzüglich dem Gesundheitsamt melden.
Nachfolgende Unterlagen sind uns bei der Anmeldung vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Meldeblatt
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Die Anmeldung erfolgt gebührenfrei. Auf Wunsch stellen Ihnen eine Anmeldebestätigung aus.
Wenn Sie eine solche Tätigkeit erbringen oder anbieten und hierfür entsprechende Personen beschäftigen, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt anzeigen, dabei Namen, Anschrift und berufliche Ausbildung der beschäftigten Personen angeben, die leitenden Pflegefachpersonen benennen und für jede dieser Personen unverzüglich die unter Art. 16 Abs. 1 Satz 2 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) genannten Unterlagen vorlegen. Änderungen oder Aufgabe anzeigepflichtiger Tatsachen müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich gemeldet werden (Art. 16 Abs. 4 GDG).
Pflegehelfer und Pflegefachhelfer sind keine Pflegefachkräfte im Sinne des PflBG und infolgedessen auch nicht berechtigt, die im § 4 Abs. 2 PflBG genannten Tätigkeiten auszuüben. Für diesen Mitarbeiterkreis besteht demnach keine Anzeigepflicht.
Wenn Sie im Landkreis gegen Entgelt vorbehaltende Tätigkeiten im Sinne von § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) erbringen oder anbieten, müssen Sie dies unverzüglich dem Gesundheitsamt Altötting melden.
Nachfolgende Unterlagen sind uns bei der Anmeldung vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Meldeblatt
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Erlaubnisurkunde (Altenpfleger/-pflegerin, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerin etc.) im Original oder als beglaubigte Kopie
- vollständig ausgefüllte Anlage 1 (nur wenn keine Erlaubnisurkunde vorgelegt werden kann)
Die Anmeldung erfolgt gebührenfrei. Auf Wunsch stellen Ihnen eine Anmeldebestätigung aus.
Bei Rückfragen richten Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Pflegedienste“ an gesundheitsamt.aoe@lra-aoe.de
Postanschrift:
Landratsamt Altötting
Gesundheitsamt
Stichwort: Pflegedienste
Vinzenz-von-Paul-Str. 8
84503 Altötting
Telefon 08671 502-900
Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Vorbehaltene Tätigkeiten, die in Pflegeeinrichtungen mit einer Zulassung durch einen Versorgungsvertrag gem. § 72 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden, sind während der Dauer des Vertrages nicht anzeigepflichtig.
(Art. 16 Abs. 6 GDG)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kathrin
Weidl
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+49 8671 502963 | +49 8671 502 71 930 | Gesundheitsamt 1.970 | kathrin.weidl@lra-aoe.de | |
Kathrin
Weidl
Zimmer: Gesundheitsamt 1.970
Telefon: +49 8671 502963
Fax: +49 8671 502 71 930
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Ambulante Pflegedienste; An- und Abmeldung
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Landratsamt Altötting - Gesundheitsamt (im DiFAZ)
Montag - Mittwoch
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr