Alleinerziehende Eltern; Beratung und Unterstützung bei Ausübung der Personensorge
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung soll dem allein erziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden.
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502394 | +49 8671 502 71 394 | 3.25 | Magdalena.Doetter@LRA-aoe.de | |
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Funktionen dieser Person
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+49 8671 502362 | +49 8671 502 71 362 | 3.28 | Sarah.Kozica@LRA-aoe.de | |
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Funktionen dieser Person
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+49 8671 502358 | +49 8671 502 71 358 | 3.31 | Sarah-Aline.Maier@LRA-aoe.de | |
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Funktionen dieser Person
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Landratsamt Altötting
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