Onlinereservierung des Wunschkennzeichens
Reservierung eines Wunschkennzeichens
- Die Eingabe des Kennbuchstaben ‚H‘ für Oldtimer, das ‚E‘ für elektrisch betriebene Fahrzeuge und der Betriebszeitraum für ein Saisonkennzeichen ist NICHT notwendig für die Kennzeichenreservierung und muss bei der Auswahl des Kennzeichens nicht extra eingetragen werden.
- Die Wunschkennzeichenreservierungen müssen ab sofort von jedem Bürger selbstständig über unser Onlineserviceportal vorgenommen werden.
- Alle Wunschkennzeichenreservierungen oder Verlängerungen werden nicht mehr von den Mitarbeitern der Zulassungsbehörde übernommen. Auch bei einem Ausfall des Bürgerserviceportals können Reservierungen von Kennzeichen von der Zulassungsbehörde nicht mehr vollzogen werden.
- Ein Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen besteht nicht.
- Bitte prägen Sie das Kennzeichen erst nach Bearbeitung am Zulassungsschalter. Bei evtl. Zuteilung eines anderen Kennzeichens als das Wunschkennzeichen wg. Systemfehler können die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht übernommen werden.