Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Onlineverfahren – einfach und schnell
Alle, die erstmalig Speisen in gewerblichem Rahmen zubereiten und verteilen möchten, müssen nach § 43 Infektionsschutzgesetz die Teilnahme an einer sogenannten Hygienebelehrung nachweisen.
Seit dem 15.08.2023 haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Altötting nun die Möglichkeit, online an diesen Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Das Gesundheitsamt ermöglicht dies in Zusammenarbeit mit der Technologiezentrum Glehn GmbH.
Auf einer Internet-Plattform können die Belehrungen unkompliziert von zu Hause aus oder an einem Ort der Wahl absolviert werden. Online können Termine innerhalb der nächsten Tage in Anspruch genommen werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 19 Sprachen angeboten. Sie schließt mit dem Schulungszertifikat ab, welches unmittelbar im Anschluss abgerufen werden kann.
Interessenten finden alle Informationen sowie den Zugang zum Verfahren auf der Homepage.
Damit bietet das Landratsamt Altötting eine weitere Leistung digital an.