Sportstätte des Landkreises; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Landkreise können ihre sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Hierfür wird in der Regel ein Nutzungsentgelt erhoben.

Die Nutzung muss beantragt werden.

Im Rahmen der Widmung der Sportstätte wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten über eine Möglichkeit der Nutzung entschieden.

Ansprechpartner

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Bettina Eichinger
+49 8671 502151 +49 8671 502 71 151 Bahnhofstr. 34 E1.11
Bettina Eichinger
Zimmer: Bahnhofstr. 34 E1.11
Telefon: +49 8671 502151
Fax: +49 8671 502 71 151
Anschrift:
Bahnhofstraße 34
84503 Altötting
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Bahnhofstraße 34

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Bahnhofstraße 34
84503   Altötting
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr